Drohnenaufzucht
für die instrumentelle Besamung
Voraussetzung zur Besamung:
1. Gewünschte Abstammung
2. zum vorgesehenen Besamungstermin
im richtigen Alter.
3. in voller
Reproduktionsfähigkeit.
Das
A und O erfolgreicher Drohnenaufzucht ist ein Überfluss an
Eiweißnahrung. Die Drohnenmadenaufzucht hat einen mehrmals
höheren
Eiweißbedarf als Arbeiterinnen Brut, deshalb die vorgesehenen
Drohnenvölker üppig mit Pollen versorgen.
"ZUCHTSTIMMUNG" im Volk ist die
Voraussetzung für das Anlegen von Drohnenbrut der (nicht
1-jährigen) Königin.
45
bis 42 Tage vor dem Besamungstermin wird eine ausgebaute 1mal
bebrütete Drohnenwabe eingehängt und für ein
zügiges Bestiften gesorgt (evtl.Sperren der Weisel in die
Wabentasche.)
Kontrolle der Wabe nach 3 Tagen
(Kennzeichen der Wabe)
Jetzt
müssen konseqent andere Drohnenbrutstadien im Volk vermieden
werden. In kritischen Zeiten kommt es bei Anwesenheit jüngerer
Drohnenbrut immer zur Vernachlässigung der für die
Besamung
bestimmter älteren Drohnenbrut. Der Gedanke, durch einen
zweiten
jüngeren Brutsatz im gleichen Volk eine Drohnenreserve
schaffen zu
wollen, führt in der Praxis genau zum Gegenteil.
Bis
zur Verdeckelung ist auf ständig fließende
Futterquelle zu
achten. Neben Nektar müssen genügend
Pollenvorräte
vorhanden sein. Vorsicht bei Stoßtrachten kann es zum
Abtreiben
und Ausräumen der Drohnenbrutstadien kommen.
Schlupf
der Drohnen nach 24 Tagen ab Stift. 45 Tage - 24 Tage = 21 Tage vor dem
Besamungstermin beginnt der Schlüpf der Drohnen.
Falls
bei der Bestiftung das "zügige" Bestiften nicht
gewährleistet
war, kann eine altersmäßige Klassierung noch beim
Schlupf
erfolgen. Im drohnenfreien Volk mir Drohnenabsperrgitter
läßt man die Drohnen 3 Tage lang schlüpfen,
entnimmt
dann die Drohnenwaben und läßt sie in einem anderen
Volk
auslaufen.
Pflege
der altersmäßig genau definierten
geschlüpften Drohnen:
Die
Pflege der Drohnen bis zur Geschlechtsreife erfolgt in einem Volk oder
Ableger mit einer unbegatteten Weisel und mit allen Arbeiterinnen,
Brutstadien und vielen Ammenbienen. Offene Brut regt den Pflegetrieb
auch für die geschlüpften Drohnen an.
Maximale Drohnenmenge für
ein Pflegevolk sind zwei Drohnenwaben hinter Absperrgitter.
Nachdem
die Drohnen geschlüpft sind, zeichnen wir die
Drohnen mit
einem Farbstift und lassen sie fliegen. Entgegen anderen
Lehrmeinungen sind nur frei fliegende Drohnen für die Besamung
geignet, die Gefahr schlechte Drohnen zu verwenden wird dadurch
ausgeschlossen.
Die
Futterversorgung und der Ammenbienenbesatz bis zum Tag des
Besamungstermins entscheidet über die
"Stülpfähigkeit"
d.h. Spermalieferung der Drohnen und "Stunde der Wahrheit"
über
geleistete Arbeit!!!
Die Spermaabnahme erfolgt in einem
warmen, sauberen Raum mit Fenster.
Eine
züchterische Notwendigkeit ist ein Sperma-Gemisch von Drohnen
aus
mehreren Drohnenvölker der gleichen Linie aufzunehmen. Es
kommt
sonst sehr schnell zu einer Verarmung an Genen, insbesonders der
Sex-Allele.
Dies
kann man erreichen, indem man bei der Aufzucht mehrere Drohnenwaben in
einem Volk zusammenstellt und lässt diese schlüpfen,
oder
bei der Spermaentnahme werden die Abfliegenden oder abgefangenen
Drohnen mehrerer Völker vermischt.
Die
Drohnen werden in kurzen Abständen in kleinen Mengen ca. 100
Stück in den Besamungsraum gebracht. Drohnen
außerhalb des
Volkes verlieren sehr schnell die Vitalität und damit die
Stülpfähigkeit.
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